ZOLL- / EXPORTKONTROLLE
Die bestehende Gesetzeslage verpflichtet uns, zoll und exportkontrollrechtlich relevante Informationen zu gelieferten Materialien korrekt einzuordnen.
Das bedeutet, dass wir für die bestellten Produkte folgende Exportkontrolldaten von Ihnen benötigen:
- Ursprungsland
- Zolltarifnummer (statistische Warennummer)
- Ausfuhrlistennummer (AL-Nummer)
- Export- Kontroll- Klassifikations Nummer (ECCN)
- Präferentielles Ursprungsland – auf Anfrage EU VO 1207/2001
- Präferenzangaben – auf Anfrage EU VO 1207/2001
Da Ihre gelieferten Produkte sowohl im Inland als auch im Ausland eingesetzt werden, ist Ihrerseits bitte dafür Sorge zu tragen, dass uns die erforderlichen aktuellen Zoll- und Exportkontrolldaten bereitgestellt werden.
Es stehen Ihnen für die zoll- und exportkontrollrechtliche Erklärung folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Langzeit-Lieferantenerklärung (Pauschalerklärung 1 x jährlich)
- Einzel-Lieferantenbestätigung pro Auftragsauslieferung