ZOLL- / EXPORTKONTROLLE

Die bestehende Gesetzeslage verpflichtet uns, zoll und exportkontrollrechtlich relevante Informationen zu gelieferten Materialien korrekt einzuordnen.

Das bedeutet, dass wir für die bestellten Produkte folgende Exportkontrolldaten von Ihnen benötigen:

- Ursprungsland

- Zolltarifnummer (statistische Warennummer)

- Ausfuhrlistennummer (AL-Nummer)

- Export- Kontroll- Klassifikations Nummer (ECCN)

- Präferentielles Ursprungsland – auf Anfrage EU VO 1207/2001

- Präferenzangaben – auf Anfrage EU VO 1207/2001

Da Ihre gelieferten Produkte sowohl im Inland als auch im Ausland eingesetzt werden, ist Ihrerseits bitte dafür Sorge zu tragen, dass uns die erforderlichen aktuellen Zoll- und Exportkontrolldaten bereitgestellt werden.

Es stehen Ihnen für die zoll- und  exportkontrollrechtliche Erklärung folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

- Langzeit-Lieferantenerklärung (Pauschalerklärung 1 x jährlich) 

- Einzel-Lieferantenbestätigung pro Auftragsauslieferung